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Wochenruhezeit im LKW verboten!

2. Juni 2016 – LKW-Fahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug oder an einem anderen Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbringen. Am 25. Mai 2017 ist das entsprechend geänderte Fahrpersonalgesetz in Kraft getreten. Mit der Neuregelung möchte die Bundesregierung Fahrer vor menschenunwürdigen Verhältnissen schützen und die Verkehrssicherheit in Deutschland erhöhen. Bei Missachtung drohen Fahrern und Unternehmern Geldbußen von bis zu 1.500 EUR. Zudem kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Weiterfahrt untersagen, bis die Ruhezeit vollständig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit außerhalb des LKW nachgeholt wurde.

Recherchequelle: www.dvz.de